Mit dem Ersterwerb der Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1 und B beginnt die 2 jährige Probezeit.
Wenn Du nix anstellt, ist diese auch nach 2 Jahren vorbei. Falls Dir dochmal was passieren sollte, werden
2 Arten von Verstößen unterschieden: A-Verstoß (schwerwiegender Verstoß
wie z.B. überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu dichtes Auffahren,
Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung..) und der B-Verstoß (weniger schwerwiegend wie z.B.
telefonieren mit dem Handy, mit abgefahrenen Reifen fahren..).
Das Diagramm soll folgendes Szenario verdeutlichen: Deine Probezeit beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins
(das Datum ist dort festgehalten). Nach 2 Jahren, ohne Verstöße, hast Du es geschafft und die
Probezeit ist vorbei (Pfad rechts). Passiert Dir nur ein einziger B-Verstoß, ist auch hier die
Probezeit nach 2 Jahren ohne weitere Konsequenz vorbei. Bei einem A-Verstoß oder einem 2. B-Verstoß musst
Du unser ASF Seminar besuchen (dies wird von der Behörde angeordnet). Es kommen dann 2 Jahre Probezeit
noch zusätzlich oben drauf. Somit hast Du dann insgesamt 4 Jahre Probezeit.
Nun kann es ja sein, dass Du nach dem Seminar nochmals ein Problem mit dem Gesetz, in Form
eines weiteren A-Verstoßes oder 2 weitere B-Verstöße, bekommst. Hier gibt es allerdings nur eine Verwarnung.
Du hast die Möglichkeit an einer "verkehrspsychologischen Beratung" teilzunehmen um dort 2 Punkte abbauen
zu können. Nach der 3. Auffälligkeit ist dann allerdings erstmal Schluss,
das heißt Deine Fahrerlaubnis wird Dir wieder entzogen, da die Allgemeinheit vor Dir geschützt werden soll. Eine
Neuerteilung ist dann frühestens nach 3 Monaten wieder möglich.
Das ASF Seminar besteht aus 4 Sitzungen á 135 min. Zwischen der 1. und 2. Sitzung wird eine sogenannte Beaobachtungsfahrt durchgeführt.
..weitere Informationen erhäst Du über unser Kontaktformular, bei uns in der Fahrschule oder auch im FACEBOOK Chat
Im letzten Jahr nutzten unsere Fahrschüler
letztmalig, dass Angebot vom FSF Seminar, bei dem man die Probezeit um 1 Jahr verkürzen konnte.
Leider wurde der Modellversuch vom Gesetztgeber eingestellt. Wir bieten aber weiterhin Sicherheitstraings auf dem Sachsenring
an.
..weitere Informationen gibt es über unser Kontaktformular, bei uns in der Fahrschule oder auch im FACEBOOK Chat
Das Verkehrszentralregister in Flensburg ist fast jedem bekannt. Dort werden alle auffällig gewordenen
Verkehrsteilnehmer registriert. Unter anderem werden auch die sogenannten "Punkte" eingetragen.
Was gibt wieviele Punkte? Los geht's bei Ordnungswidrigkeiten ab 40€, hier kann man 1 - 4 Punkte sammeln. Straftaten
werden mit 5 - 7 Punkten geahndet. Achtung! Das sind keine Bonuspunkte! Bei erreichen von 18 oder mehr Punkten, ist die
Fahrerlaubnis weg. Wie lange bleiben die Punkte bestehen? Bei Ordnungswidrigkeiten 2 oder 5 Jahre
und bei Straftaten 5 oder sogar 10 Jahre!
Allerdings werden diese auch dann nicht gelöscht, wenn innerhalb dieser Zeit weitere Punkte hinzukommen.
Bei einem Kontigent von max. 8 Punkten kann mann bei der freiwilligen Teilnahme an einem ASP Seminar
4 Punkte löschen lassen. Mann wird durch die Behörde, bei erreichen von 8 - 13 Punkten, verwarnt
und auf dieses Seminar hingewiesen. Im Bereich von 9 - 13 Punkten werden dann
nur noch 2 Punkte gelöscht! Mann sollte also über sein Punktekonto immer gut bescheid wissen. Bei erreichen
von 14 Punkten bis max. 17 Punkten muss mann zum ASP Seminar, d.h. es wird von der Behörde angeordnet.
Hier werden dann allerdings keine Punkte mehr abgezogen!! Es können nur durch den zusätzlichen
Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte gelöscht werden.
Das ASP Seminar besteht aus 4 Sitzungen á 135 min. Zwischen der 1. und 2. Sitzung wird eine sogenannte Testfahrt durchgeführt.
..weitere Informationen gibt es über unser Kontaktformular, bei uns in der Fahrschule oder auch im FACEBOOK Chat